Ab dem 19. April 2021 gelten bei Währungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union. Die neuen Vorgaben betreffen Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte im europäischen Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) nutzen.
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für die Währungsumrechnungsbenachrichtigung mit Ihnen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Bitte beachten Sie: Aktuell erhebt die Bank für Kirche und Diakonie kein Währungsumrechnungsentgelte.