(18.03.2021) EU-Preisverordnung

Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte

Ab dem 19. April 2021 gelten bei Währungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union. Die neuen Vorgaben betreffen Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte im europäischen Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) nutzen.

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für die Währungsumrechnungsbenachrichtigung mit Ihnen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengefasst.  

Bitte beachten Sie: Aktuell erhebt die Bank für Kirche und Diakonie kein Währungsumrechnungsentgelte. 

Allgemeines zur EU-Preisverordnung
Was ist die EU-Preisverordnung?

Die EU-Preisverordnung enthält Vorgaben zu Entgelten für grenzüberschreitende Zahlungen und Währungs­umrechnungen. Sie verschafft Ihnen als Verbraucher eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen, wenn Sie im Europäischen Wirtschaftsraum Kartenzahlungen in einer anderen EWR-Währung als dem Euro durchführen bzw. Geld abheben. Sie greift zum Beispiel, wenn Sie einen Einkauf in Polen mit Ihrer girocard (Debitkarte) in Polnischen Zloty bezahlen.

Was bedeutet EWR?

EWR ist die Abkürzung für den Europäischen Wirtschaftsraum, zu ihm gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.

Die Bank für Kirche und Diakonie erhebt keine Währungsumrechnungsentgelte. Warum werde ich trotzdem informiert?

Ab dem 19. April 2021 gelten beim Einsatz von girocards (Debitkarten) und Mastercard-/VISA Debit- und Kreditkarten innerhalb des EWR neue gesetzliche Transparenzregeln. Diese verpflichten die Bank für Kirche und Diakonie dazu, Sie auf Wunsch und nach entsprechenden Transaktionen über mögliche Währungsumrechnungsentgelte zu informieren. Den Weg dieser Information können Sie als Kunde festlegen und uns mitteilen. Ihnen entstehen durch die Benachrichtigung keine Kosten.

Aktuell erhebt die Bank für Kirche und Diakonie kein Währungsumrechnungsentgelt. Sie können die Benachrichtigung trotzdem aktivieren, dann erhalten Sie bei entsprechenden Transaktionen von uns die Mitteilung, dass wir Bargeldauszahlungen am Geldautomaten oder Zahlungen an einer Verkaufsstelle mit Ihrer girocard oder Kreditkarte in dem von Ihnen besuchten Land zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der EZB in Euro umrechnen.

 

Wann ist eine Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte für mich sinnvoll?

Eine Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte ist für Sie dann sinnvoll, wenn Sie regelmäßig in den EWR-Staaten unterwegs sind, die eine vom Euro abweichende EWR-Währung nutzen, und über mögliche Währungsumrechnungsentgelte informiert werden möchten.

Bitte beachten Sie: Aktuell erhebt die Bank für Kirche und Diakonie kein Währungsumrechnungsentgelte.  

Wie aktiviere ich die Benachrichtigungen zu Währungsumrechnungsentgelten?

Wenn Sie an der Währungsumrechnungsbenachrichtigung interessiert sind, können Sie

  • im Online-Banking unter "Service" eine entsprechende Benachrichtigung anlegen
  • über unsere Internetseite im Downloadcenter für Privatkunden unter "Allgemeines & Formulare" das dort hinterlegte Kundenauftragsformular herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und uns zusenden
  • sich bei Bedarf direkt unter 0231 58444-0 an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kunden-Service-Center wenden, um uns entsprechend zu beauftragen.
In welcher Form kann ich die Benachrichigungen zu Währungsumrechnungsentgelten erhalten?

Wenn Sie die Information zu Währungsumrechnungsentgelten wünschen, können Sie diese entweder als E-Mail oder als SMS erhalten.  

Ich habe eine Kundeninformation zur EU-Preisverordnung erhalten. Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Wenn Sie nicht auf die Kundeninformation zur EU-Preisverordnung reagieren, erhalten Sie bei Kartenzahlungen in vom Euro abweichenden Währungen in EWR-Staaten ab dem 19. April keine Benachrichtigung über angefallene Währungsumrechnungsentgelte.

Bitte beachten Sie: Aktuell erhebt die Bank für Kirche und Diakonie kein Währungsumrechnungsentgelte.  

Wann erhalte ich nach Aktivierung die erste Information zum Währungsumrechnungsentgelt?

Die erste Benachrichtigung zum Währungsumrechnungsentgelt erhalten Sie ab dem 19. April 2021 für entsprechend ausgeführte Transaktionen.

Kann ich der Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte auch widersprechen?

Wenn Sie die Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte bereits aktiviert haben, können Sie ihr über folgende Wege widersprechen:

  • im Online-Banking unter "Service" die entsprechende Benachrichtigung deaktivieren
  • über unsere Internetseite im Downloadcenter für Privatkunden unter "Allgemeines & Formulare" das dort hinterlegte Kundenauftragsformular herunterladen, ausfüllen, den Punkt "Ich möchte keine elektronischen Informationen über  Währungsumrechnungsentgelten" auswählen, das Formular unterzeichnen und uns zusenden
  • sich bei Bedarf direkt unter 0231 58444-0 an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kunden-Service-Center wenden, um uns entsprechend zu beauftragen.

Wenn Sie die Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte noch nicht aktiviert haben und auch nicht benötigen, müssen Sie nicht tätig werden.

Kann ich die Benachrichtigung auch per Brief erhalten?

Nein, der Versand der Benachrichtigung ist ausschließlich auf elektronischem Weg möglich.

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