(24.04.2023) Fördermittel 2023

KfW & Co: neu geregelt

2022 herrschte eine hohe Unsicherheit über die finanzielle Unterstützung für energetische Gebäudeinvestitionen. Seit wenigen Wochen gibt es wieder mehr Klarheit im „Förderdschungel“ der KfW. Neben den Eckdaten für Bestandsimmobilien ist nun auch der Rahmen für die Neubauförderung bekannt. Lassen Sie sich von uns informieren – wir bieten dazu auch passende Webinare an.

Rückblick 2022: Ein „Drama“ in mehreren Akten
Der 24. Januar 2022 wird vielen ökologisch orientierten Investoren noch in Erinnerung sein. Damals wurde die gesamte energetische Förderung von einem auf den anderen Tag gestoppt. Wer noch keine Förderzusage hatte, musste nun davon ausgehen, auch keine mehr zu bekommen. Und das, obwohl die deutlich ausgeweitete Förderung, die viele Projekte mit hohen Ansprüchen an die Energieeffizienz erst wirtschaftlich gemacht hatte, nur ein gutes halbes Jahr zuvor gestartet war. Gut einen Monat später wurde zumindest die Bestandsförderung wieder aufgenommen, Mitte April 2022 auch die Neubauförderung, allerdings nur für besonders energieeffiziente Gebäude. Die gleichzeitige Ankündigung einer deutlichen Reduzierung der Fördersätze wurde schon im Juli 2022 umgesetzt.

„Zumindest für Neubaumaßnahmen war eine gezielte Planung unter Einbindung von Fördermitteln seitdem kaum möglich. Mit der Neuregelung besteht nun wieder eine Planungsbasis, allerdings wird die Förderlandschaft nun doch wieder komplizierter und weniger flexibel, als sie es bei Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2021 war“, beurteilt Carsten Pierburg, Direktor des Vertriebs- und Produktmanagements der KD-Bank, die neuen Rahmenbedingungen.

BEG und KFN – was bedeutet das?

Das „Förderhaus“ hat zum 1. März 2023 einen „Anbau“ für den „Klimafreundlichen Neubau“ (KFN) erhalten. Auch hier gibt es eine Trennung in Wohn- und Nichtwohngebäude, bei Wohngebäuden zusätzlich mit einem differenzierenden Blick auf die private Selbstnutzung von Gebäuden.

Neu: Gebäudelebenszyklus
Entscheidend sind beim Neubau zukünftig die Treibhausgas-Emissionen von der Bau- über die Nutzungsphase bis zum Rückbau des Gebäudes. Die hierfür festgelegten Grenzwerte müssen dabei unterschritten werden. Sowohl vor dem Hintergrund des Klimaschutzes als auch hinsichtlich der deutlich gestiegenen Energiepreise ist das sinnvoll, aber auch sehr anspruchsvoll. Das beginnt bereits bei der  Auswahl nachhaltiger Baumaterialien.

Basis und Premium mit QNG-Zertifikat
In der Basis-Variante werden beim Wohnungsbau 100.000 Euro und in der Premium-Variante (inkl. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – kurz QNG-Zertifikat) 150.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Bei Nichtwohngebäuden sind es 2.000 bzw. 3.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche (maximal 10 Mio. Euro bzw. 15 Mio. Euro). Die Förderung erfolgt ausschließlich über den subventionierten Zinssatz; zusätzliche Tilgungszuschüsse – wie bei der Sanierung – gibt es nicht.  

Wie bisher muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein, der nun zusätzlich prüft, ob die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus eingehalten werden. Für die Förderstufe QNG müssen zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und eine QNG-Nachhaltigkeitsberatung beauftragt werden. Die darüber vergebenen Siegel sollen die Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sicherstellen. 

Bei der Förderung von Bestandsgebäuden gelten die bekannten Bedingungen grundsätzlich weiter. Das beinhaltet auch, dass die Effizienzhaus-Maßnahmen nur noch als Kreditvariante (mit Tilgungszuschuss) gefördert werden, während die Einzelmaßnahmen nur noch als Zuschussvariante (über das BAFA) gefördert werden. Bei diesen sind die Bedingungen zudem deutlich verschärft worden.


Webinarangebot zu neuen  Förderbedingungen

Institutionelle Kunden
27. April 2023
10–11.30 Uhr

JETZT ANMELDEN

Privatkundinnen und -kunden
27. April 2023
17.30–19 Uhr

JETZT ANMELDEN


Ihre Referenten

Carsten Pierburg
Bereichsdirektor
Vertriebs- und Produktmanagement

Stephan Schoierer
Abteilungsdirektor
Baufinanzierung



Mehr Informationen und Beratung

Unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude und www.bafa.de finden Sie weitergehende Informationen. Oder nehmen Sie direkt Kontakt mit unseren Ansprechpersonen für Institutionen oder für private Kundinnen und Kunden auf. Eine Übersicht finden Sie hier.  

 

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